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So gut wie alle modernen Webseiten und Onlineshops greifen auf die Einbindung der kostenlosen Web-Schriftarten von Google-Fonts zurück. Die große Auswahl und die Qualität der Schriftarten sind wirklich beeindruckend und beim Webdesign eine große Hilfe. Doch nur wenn eine Schriftart eingebettet ist, kann sie beim Nutzer angezeigt werden. Ansonsten könnte der Browser nur auf die vom Computer installierte Schriften zurückgreifen und so manche Homepage wäre weniger stylish.

Jetzt gibt es eine Änderung, die für Aufregung sorgt und inzwischen auch sogenannte „Abmahn-Ritter“ auf den Plan gerufen hat.

Hintergrund dazu ist, dass das Landgericht München am 20.01.2022 ein Urteil verkündet hat (Az.: 3 0 17493/20), das die Remote-Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung des Nutzers als rechtswidrig ansieht, die gegen die geltende DSGVO verstößt.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Details rund um Google Fonts und DSGVO-konforme Einbindung.

Und falls Sie Fragen dazu oder zu Datensicherheit oder Datenschutz Ihrer Webseite haben, bieten wir Ihnen als spezialisierte Agentur auch zu diesem komplexen Thema unsere wertvolle Unterstützung an.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – oder wissen Sie, was Google Fonts mit der DSGVO zu tun hat?

Auf den ersten Blick ist es nicht zu erkennen, was die Nutzung bestimmter Schriftarten und der Datenschutz miteinander zu schaffen haben. Aber das oben genannte Urteil des Münchner Gerichts ließ aufhorchen: Der Betreiber einer Webseite wurde wegen des Verstoßes gegen die seit 25.05.2018 geltende DSGVO verurteilt. Grund des Verstoßes war das er hatte zur Gestaltung seiner Webseite Google Fonts benutz.

Google Fonts – ein Potpourri diverser Schriftarten, hat die aus Datenschutzgründen unangenehme Eigenschaft, dass es die IP-Adresse des Nutzes sichtbar macht und diese live an den Google-Server übermittelt. So kann der US-Konzern anhand dieser Adresse den Besucher identifizieren und im Web verfolgen – und dass ohne dessen Kenntnis und Einwilligung.

Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO, denn solche Datenerhebungen bedürfen der Einwilligung des Nutzers. Außerdem kann ein solcher Verstoß gegen das Persönlichkeitsrechte unter Umständen teuer werden, da Nutzer, die einen Unterlassungsanspruch einklagen, auch noch einen Schadensanspruch einfordern können.

Wissenswertes dazu gibt es unter E-Recht24: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

Wie finde ich heraus ob es Anlass zur Sorge gibt und wenn ja, was tun?

Mit dem Google Fonts Scanner von E-Recht 24 können Sie schnell und einfach herausfinden, ob Schriftarten von einem Google-Server geladen werden und Sie somit einen Abmahnrisiko unterliegen.

https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner?u=&autostart=1#toc_so-pruefen-sie-ihre-website

 

Google Fonts DSGVO-konform einbetten!

DSGVO ist im Grunde ein alter Hut und seit 2018 klar geregelt. Immer im Fokus sind dabei die Rechte des Nutzers. Dieser muss grundsätzlich über Hintergrundaktivitäten informiert werden bzw. sein Einverständnis geben.

Wir von Gündisch & Friends legen auch auf die rechtliche Sicherheit unserer Kunden großen Wert, deshalb bieten wir unseren Kunden an, sie bei der externen zur lokalen Einbindung zu unterstützen. Natürlich bieten wir hier keine Rechtsberatung an, können jedoch nötige Schritte auf Ihrer Website entsprechend umsetzen.

Lassen Sie uns das machen!

Die lokale Einbindung, sodass diese nicht mehr dynamisch geladen wird setzt viel technisches Wissen voraus und braucht spezielles Know-how. Gerne sind wir Ihnen als Ihre webaffine Full-Service-Agentur dabei behilflich und übernehmen diese Arbeit für Sie.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen unter: info@gundf.de oder Telefonnummer: +49 (0) 7951 / 9645654

 Unter erweiterter Realität (auch englisch augmented reality [ɔːɡˈmɛntɪd ɹiˈælɪti], kurz AR [eɪˈɑː]) versteht man die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung.
  Diese Information kann alle menschlichen Sinnesmodalitäten ansprechen. Häufig wird jedoch unter erweiterter Realität nur die visuelle Darstellung von Informationen verstanden, also die Ergänzung von Bildern oder Videos mit computergenerierten Zusatzinformationen oder virtuellen Objekten mittels Einblendung/Überlagerung.
  Bei Fußball-Übertragungen ist erweiterte Realität beispielsweise das Einblenden von Entfernungen bei Freistößen mithilfe eines Kreises oder einer Linie.