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Das Förderprogramm „go-digital“ geht in die nächste Runde!

Mit der „go-digital“ Förderung 2022 machte es das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) bis Jahressende spannend. Seit 27. Dezember 2021 ist es jetzt raus. Das Förderprogramm zur Digitalisierung kann für das Jahr 2022 nahtlos weitergehen, denn bis Ende Dezember 2024 gilt die neu veröffentlichte „Richtlinie zum Förderprogramm go-digital“.
In Zukunft lassen sich dank des Förderprogramms neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) auch Handwerksbetriebe zielorientiert und passgenau in der Digitalisierung unterstützten.

Wir, die Full-Service-Agentur Gündisch & Friends, sind zur Beratung und Umsetzung von „go-digital“ autorisiert. Seit 2020 helfen wir, kleinen und mittleren Unternehmen ihre digitale Sichtbarkeit zu erhöhen.
Dabei agieren wir als Partner unserer Kunden, indem wir die Projektanträge ausarbeiten und beim Projektträger BMWi einreichen. Vielen unserer Kunden verhalfen wir so, von der Förderung in vollem Umfang zu profitieren.

Doch wer wird eigentlich gefördert und welche Kriterien sind dabei entscheidend?
Wichtige Fragen und Antworten rund um die „go-digital“ Förderung 2022 bis 2024.

Wer wird gefördert und wer kann die „go-digital“ Förderung beantragen?

Für die Inanspruchnahme gelten klare und einfache Grundregeln. Diese Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen:

  • Aktuell darf das Unternehmen nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen (auf Vollzeitbeschäftigtenäquivalent bezogen);
  • Im Vorjahr muss das Unternehmen bereits signifikante Umsätze vorweisen, (d.h. eine stabile Geschäftslage ist Voraussetzung);
  • Dabei muss das Unternehmen unter der Maximalhöhe von 20 Millionen Umsatz geblieben sein;
  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben, dabei darf das Unternehmen die Mitarbeiterzahl oder den oben genannten Jahresumsatz nicht überschreiten.

Damit wären die wichtigsten Anforderungen auch schon erfüllt. Handwerksbetriebe sind nachdrücklich miteingeschlossen. Bis auf Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuer-, Wirtschafts- und Unternehmensberater können alle gewerblichen Unternehmen einen Antrag stellen. Das heißt gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen oder Vereine, sowie Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften einschließlich deren Beteiligungen, als auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakulturen sind nicht förderfähig.

Wie hoch sind die Förderungen und ab wann kann ich diese bekommen?
„Go-digital“ ist ein Bundesprogramm und wird allen Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland gewährt. Wichtig ist dabei, dass die Förderung ein nicht zurückzahlender Zuschuss mit einer maximalen Fördersumme von 33.000 € bis zu 50 % bezuschusst werden.
Die „go-digital“ Förderung kann ab sofort beantragt werden. Doch muss dabei beachtet werden, dass die Fördermittel erst nach Verabschiedung des jeweiligen Bundeshaushaltes freigegeben werden, was sich u. U. bis zum Sommer 2022 hinzögern kann. Das Risiko einer Verzögerung der Auszahlung tragen in dem Fall wir, als beratende Agentur.

Go-digital – Was macht eine autorisierte Agentur eigentlich?
Seit 2020 sind wir autorisierte Agentur im Förderprogramm „go-digital“. Das heißt, wir können nicht nur über die Förderung informieren, sondern die Beratungen auch durchführen und entsprechende Maßnahmen umsetzen. Autorisiert sind wir für die Fördermodule „digitale Markterschließung“, „Digitalisierungsstrategien“ und „digitale Geschäftsprozesse“.

Gut zu wissen – wie ist der Ablauf?
Das Besondere bei „go-digital“ ist, dass die Antragsstellung für euch, unsere Kunden einfacher und klarer verläuft, als bei anderen Förderprogrammen. Denn wir als beratende und umsetzende Agentur formulieren und stellen die Anträge für euch. Dabei kümmern wir uns sowohl um den bürokratischen Teil wie auch um die operativen Leistungen. In diesem Rahmen erfolgt die Antragstellung durch uns über das Förderportal des Bundes. Zugleich ist dies ein von dritter Seite geprüfter Projektvertrag.
Dieser Ablauf hat viele Vorteile, denn erstens spart man Zeit, weil man als Unternehmen sich nicht in komplizierte Verfahren einarbeiten muss und zweitens so zu beachtende Fallstricke umgeht. Außerdem kommen nur als Berater nur vom fördernden Ministerium autorisierte Agenturen infrage, die im Programm geschult sind und ausreichen Erfahrungen haben.

Doch bevor es soweit ist, prüfen wir im Vorfeld sorgfältig, wie deine Chancen für die Bewilligung eines Antrags stehen.

Hier unsere 5 Schritte für deinen digitalen Erfolg:
1. Kostenfreie und unverbindliche Beratung
2. Prüfung der Förderfähigkeit
3. Kosten Kalkulation für das Projekt
4. Antragstellung
5. Start der Beratung und Umsetzung nach der Bewilligung

Nur nicht zögern – Go digital
Besser gleich aktiv werden und ein Gespräch vereinbaren. Gerne virtuell oder telefonisch. Das ist der erste durchschlagende Schritt, um zu klären, worauf deine Digitalisierungsstrategie abzielt. Wie die Förderung effektiv und erfolgversprechend beantragt und zielgerecht umgesetzt wird.

 Unter erweiterter Realität (auch englisch augmented reality [ɔːɡˈmɛntɪd ɹiˈælɪti], kurz AR [eɪˈɑː]) versteht man die computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung.
  Diese Information kann alle menschlichen Sinnesmodalitäten ansprechen. Häufig wird jedoch unter erweiterter Realität nur die visuelle Darstellung von Informationen verstanden, also die Ergänzung von Bildern oder Videos mit computergenerierten Zusatzinformationen oder virtuellen Objekten mittels Einblendung/Überlagerung.
  Bei Fußball-Übertragungen ist erweiterte Realität beispielsweise das Einblenden von Entfernungen bei Freistößen mithilfe eines Kreises oder einer Linie.